Seit Anfang 2025 muss jeder Stromanbieter in Deutschland einen
dynamischen Tarif im Angebot haben. Was das praktisch bedeutet, hängt an einer Bedingung,
die in den Werbeanzeigen selten auftaucht: Ohne intelligentes Messsystem – umgangssprachlich
Smart Meter – geht es nicht.
Alle Rechtsangaben auf dieser Seite wurden am 22. September 2026 bei der
Bundesnetzagentur und im Gesetzestext geprüft. Das ist keine Rechtsberatung.
Was ein dynamischer Tarif ist
Beim üblichen Tarif zahlst du das ganze Jahr denselben Preis je Kilowattstunde. Beim
dynamischen Tarif folgt der Preis dem Börsenpreis und ändert sich stündlich.
Nachts und mittags bei viel Sonne ist Strom oft billig, am frühen Abend teuer.
Der Reiz liegt auf der Hand: Wer seinen Verbrauch in die billigen Stunden verschiebt,
zahlt weniger. Die Kehrseite auch: Wer das nicht kann, zahlt in den teuren Stunden mehr als
im Festpreistarif.
Die Pflicht seit 1. Januar 2025
§ 41a des Energiewirtschaftsgesetzes verpflichtete zunächst nur große Anbieter. Der
entscheidende Satz lautet heute:
„Die Verpflichtung nach Satz 1 gilt ab dem 1. Januar 2025 für alle
Stromlieferanten.“
Aber: Das Angebot richtet sich an Letztverbraucher, „die über ein
intelligentes Messsystem im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes verfügen“. Ohne
Smart Meter kein dynamischer Tarif – egal, was der Anbieter anbieten muss.
Wer einen Smart Meter bekommt, ob er will oder nicht
Die Bundesnetzagentur nennt vier Fälle für den Pflichteinbau:
- Jahresverbrauch über 6.000 kWh (ohne registrierende Lastgangmessung)
- alle Anschlüsse mit registrierender Lastgangmessung, unabhängig vom
Verbrauch - steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG – also
Wärmepumpe oder Wallbox - Erzeugungsanlagen über 7 kW installierter Leistung
Ein normaler Haushalt liegt deutlich unter 6.000 kWh. Wer dort einen Smart Meter will,
kann ihn freiwillig bestellen.
Was er kosten darf
Die Preise sind gedeckelt. Obergrenzen je Jahr, Stand 22. September 2026:
| Fall | höchstens im Jahr |
|---|---|
| moderne Messeinrichtung (kein Smart Meter) | 25 € |
| freiwilliger Einbau bis 6.000 kWh | 30 € |
| 6.000 bis 10.000 kWh | 40 € |
| 10.000 bis 20.000 kWh | 50 € |
| 20.000 bis 50.000 kWh | 110 € |
| steuerbare Verbrauchseinrichtung | 50 € |
Diese Obergrenzen wurden zum 25. Februar 2025 angehoben. 30 € im Jahr sind die
Zahl, gegen die sich ein dynamischer Tarif rechnen muss, wenn du ihn freiwillig
bestellst.
§ 14a: Wärmepumpe und Wallbox dürfen gedimmt werden
Seit 1. Januar 2024 gilt eine Regel, die viele erst beim Einbau erfahren. Wer eine
Wärmepumpe oder Wallbox mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung
anschließt, meldet sie als steuerbare Verbrauchseinrichtung an. Der Netzbetreiber darf sie
dann vorübergehend drosseln, wenn das Ortsnetz überlastet zu werden droht.
Die Grenze nach unten ist festgelegt: Auf bis zu 4,2 kW darf reduziert
werden, und diese Leistung muss immer zur Verfügung stehen – damit die Wärmepumpe
weiterläuft und das Auto weiterlädt. Es geht also um langsameres Laden, nicht um kalte
Wohnungen.
Was du dafür bekommst
Im Gegenzug gibt es eine Reduzierung beim Netzentgelt, in drei Modulen:
| Modul | Was es bedeutet | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Modul 1 | pauschaler Betrag, vom Netzbetreiber festgelegt | Grundfall, gilt automatisch |
| Modul 2 | 60 % Reduzierung des Arbeitspreises | eigener Zählpunkt für das Gerät |
| Modul 3 | zeitvariables Netzentgelt, seit 2025 | nur zusätzlich zu Modul 1 |
Modul 2 und 3 muss man aktiv wählen. Wer nichts tut, bleibt in Modul 1
– und bei einem Betreiberwechsel fällt man dorthin zurück. Das ist der häufigste
Grund, warum eine zustehende Vergünstigung nicht ankommt.
Für wen sich das rechnet – und für wen nicht
Die ehrliche Antwort hängt an einer einzigen Frage: Hast du eine Last, die du
zeitlich verschieben kannst?
| Deine Lage | Einschätzung |
|---|---|
| Wärmepumpe, Wallbox oder Batteriespeicher | Hier liegt der eigentliche Hebel. Diese Geräte laufen ohnehin automatisch und lassen sich in billige Stunden legen. |
| Balkonkraftwerk ohne Speicher | Kaum Wirkung. Du verbrauchst deinen Strom, wenn die Sonne scheint – das ist ohnehin die billige Zeit. |
| Normaler Haushalt, keine Großverbraucher | Wasch- und Spülmaschine lassen sich verschieben, mehr nicht. Ob das die 30 € Messstellenbetrieb trägt, musst du selbst rechnen. |
| Abends viel zu Hause, wenig Automatik | Eher nachteilig. Der frühe Abend ist die teure Zeit. |
Was wir bewusst nicht schreiben
In vielen Artikeln zu diesem Thema stehen Ersparnisse in Prozent. Wir nennen
keine. Sie hängen vom Börsenjahr, vom eigenen Lastprofil und vom Aufschlag des
Anbieters ab – eine Zahl ohne diese drei Angaben ist geraten, auch wenn sie in einer
Tabelle steht.
Was wir stattdessen empfehlen: Frag deinen jetzigen Anbieter nach deinem
Jahresverbrauch und, wenn vorhanden, deinem Lastgang. Ohne zu wissen, wann
du verbrauchst, ist jede Rechnung zum dynamischen Tarif Kaffeesatz.
Die Reihenfolge, die wir für sinnvoll halten
- Erst den Verbrauch senken. Eine gesparte Kilowattstunde kostet in
jeder Stunde null. Siehe Strom sparen im Haushalt. - Dann den Eigenverbrauch erhöhen, falls du erzeugst –
so nutzt du deinen Solarstrom. - Dann prüfen, ob du eine verschiebbare Last hast. Ohne sie bringt ein
dynamischer Tarif wenig. - Erst dann Smart Meter und dynamischen Tarif rechnen – gegen die
30 € Messstellenbetrieb im Jahr.
Automatisieren lässt sich der dritte Punkt teilweise mit Zeitschaltungen:
Smarte Thermostate und Steckdosen.
Woher die Angaben stammen
Die Pflicht zum Angebot steht in § 41a des Energiewirtschaftsgesetzes; die Regeln zu
Pflichteinbau, Preisobergrenzen und steuerbaren Verbrauchseinrichtungen stammen von der
Bundesnetzagentur. Geprüft am 22. September 2026.
Gesetze und Obergrenzen ändern sich. Maßgeblich ist immer die aktuelle Fassung
– wenn dir hier eine überholte Angabe auffällt, schreib uns über die
Kontaktseite, wir korrigieren sie mit Datum.